
— AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beratung, Coaching, Mediation sowie Seminare, Trainings und Schulungen
1. Hinweis zur Sprachform
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter und beinhalten keinerlei Wertung.
2. Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen ProzessPlus (Auftragnehmer) – Beratung, Coaching, Mediation sowie Seminare, Trainings und Schulungen – und den Kunden im Zusammenhang mit diesen Leistungen.
3. Geltungsbereich
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Die nachstehenden AGB sind Grundlage für alle Beratungs- und/oder Dienstleistungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden. Werden individuelle Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden getroffen, so haben die individuellen Vereinbarungen Vorrang vor diesen AGB.
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Finden diese AGB zwischen dem Auftragnehmer und einem Kunden Anwendung, so gelten diese auch zukünftig für alle Beratungs- und Dienstleistungen auch dann, wenn der Auftragnehmer nicht erneut darauf hinweist.
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Etwaige AGB des Kunden gelten für die Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer in keinem Fall, selbst dann, wenn der Auftragnehmer ihrem Einbezug nicht oder nicht ausdrücklich widerspricht.
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Neben individuellen Vereinbarungen mit dem Kunden und diesen AGB gilt nur deutsches Recht.
4. Vertragsschluss
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Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot unterzeichnet und der Auftragnehmer dieses ebenfalls unterzeichnet oder – bei mündlicher, per E-Mail oder online (z. B. über ein
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Kontaktformular oder eine Plattform) erteilter Beauftragung – durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
5. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
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Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen oder inhaltlichen Erfolgs.
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Änderungen von online buchbaren Programminhalten bleiben vorbehalten, sofern diese den Gesamtcharakter des Programms nicht wesentlich verändern und für den Kunden zumutbar sind.
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Die Leistungen des Auftragnehmers gilt als erbracht, wenn die Datenerhebung, die Datenanalysen sowie die Auswertungen mit den sich hieraus ergebenen Schlussfolgerungen/Empfehlungen mit dem Kunde erarbeitet sind und in einem abschließenden Gespräch dem Kunde präsentiert und erläutert werden. Unberührt bleibt, ob der Kunde den vorgeschlagenen Empfehlungen folgt bzw. wann er diese umsetzt
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Der Kunde darf die im Vertrag beschriebenen zu bringenden Ergebnisse ausschließlich für interne geschäftliche Zwecke verwenden. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers darf der Kunde die zu erbringenden Ergebnisse nicht an Dritte weitergeben oder veröffentlichen. Der Auftragnehmer behält sich alle Rechte und Ansprüche in Bezug auf Urheberrechte, Marken und sonstige mit ihnen verbundenen Schutzrechte sowie aller Methoden, Verfahren, Ideen und Konzepte, Geschäftsgeheimnisse und Know-how, die bei den zu erbringenden Ergebnissen enthalten sind, vor.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Beratungs- und/oder Dienstleistungen durch qualifiziertes und erfahrenes Personal mit größter Sorgfalt, unter Einsatz seines gesamten Know-hows und unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Kunden zu erbringen.
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Bei der Auswahl der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen wird der Auftragnehmer Kundenwünsche nach Möglichkeit berücksichtigen. Er behält sich jedoch das Recht vor, Personen einzusetzen, die den Leistungserfordernissen entsprechen.
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Personen, die vom Auftragnehmer zur Auftragsdurchführung eingesetzt werden und sich vorübergehend in der Betriebssphäre des Kunden befinden, unterliegen ausschließlich den Weisungen des Auftragnehmers hinsichtlich Zeit, Art und Weise der Leistungserbringung. Sie haben lediglich die Hausordnung sowie Anweisungen zur Betriebssicherheit des Kunden zu beachten.
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Die Parteien vereinbaren, dass der Kunde während der Laufzeit der Beratung sowie für einen Zeitraum von sechs Monaten nach deren Beendigung keine vom Auftragnehmer eingesetzten Personen, insbesondere Mitarbeiter oder Subunternehmer, direkt oder indirekt anstellt oder beauftragt. Für den Fall des schuldhaften Zuwiderhandelns ist der Kunde zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 25.000 € an den Auftragnehmer verpflichtet. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe als der vorgenannte Betrag entstanden ist.
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Der Kunde ist berechtigt, sich während der Durchführung der Beratung jederzeit beim Auftragnehmer über den Stand des Beratungsvorhabens zu informieren. Nach Abschluss der Beratung kann der Kunde einen schriftlichen Bericht über den wesentlichen Ablauf und die zentralen Ergebnisse der Beratung verlangen.
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Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Datenbeschaffung, Datenanalysen und Auswertungen stets die Situation des Kunden bzw. dessen Unternehmens hinsichtlich der zu untersuchenden Fragestellung richtig und vollständig wiederzugeben. Die von dem Kunde oder von Dritten bereit gestellten Daten werden lediglich auf Plausibilität überprüft. Die Analysen und die daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen/Empfehlungen erfolgen nach anerkannten Methoden aus der Wissenschaft und Praxis. Die Darstellungen der Beratungsergebnisse erfolgen in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.
6. Leistungsänderungen
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Leistungsänderungen des Kunden Rechnung zu tragen, sofern dies im Rahmen der betrieblichen Kapazitäten, insbesondere vor dem Hintergrund des Gesamtaufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.
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Der Auftragnehmer behält sich eine Prüfung der Leistungsänderungen vor. Berühren die Leistungsänderungen die vereinbarten Vertragsbedingungen hinsichtlich des Gesamtaufwandes oder des Zeitplans, so vereinbaren die Vertragsparteien eine angemessene Anpassung der Vergütung sowie der Verschiebung der geplanten Termine.
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Sind die Leistungsänderungen erheblich und lassen sich nicht in dem vereinbarten Auftrag integrieren, so kann der Auftragnehmer eine gesonderte Beauftragung verlangen.
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Änderungen und Ergänzungen des Auftrages oder der wesentlichen zu erbringenden Ergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Protokolle über Besprechungen hinsichtlich der Leistungsänderungen können dem Rechnung tragen, sofern diese von beiden Parteien unterzeichnet werden.
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Solange die Leistungsänderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt der Auftragnehmer den ursprünglich vereinbarten Auftrag ohne Berücksichtigung der Leistungsänderungen durch.
7. Leistungsverhinderungen, Verzug, Unmöglichkeiten
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Der Anbieter behält sich vor, bei unzureichender Teilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen das Seminar oder die Leistung abzusagen oder zu verschieben.
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Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet.
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Der Auftragnehmer gelangt mit seinen Leistungen nur in Verzug, wenn bestimmte Fertigstellungstermine vereinbart sind und der Auftragnehmer diese Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat der Auftragnehmer beispielsweise den unvorhergesehenen Ausfall der für das Beratungsprojekt eingeplanten Fachkraft, höhere Gewalt und sonstige Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und die dazu führen, dass der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung nicht oder vorübergehend nicht erbringen oder nur unter erschwerten Bedingungen erbringen kann.
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Der höheren Gewalt gleich stehen die Folgen von Krieg, Terroranschlägen, Arbeitskämpfen, hoheitlichen Eingriffen und ähnlichen Umständen, von denen der Auftragnehmer unmittelbar oder mittelbar an der Leistungserbringung für den Kunden gehindert wird.
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Sind die Leistungshinderungen von vorübergehender Natur, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung seiner Pflichten um die Dauer der Verhinderungen und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird durch eine solche Verhinderung die Leistungserbringung des Auftragnehmers dauerhaft unmöglich, so wird er von diesen Pflichten frei.
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Bei Leistungsverhinderungen aufgrund von Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten des Kunden zu Information und Kooperation aus individueller Absprache und aus dem Punkt „Mitwirkungspflicht des Kunden“ dieser AGB, ist der Auftragnehmer berechtigt, zu den vereinbarten Stunden und Tagessätzen abzurechnen, selbst wenn dadurch das vereinbarte Honorarbudget überschritten wird.
8. Honorare und Zahlungsbedingungen
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Die vereinbarten Honorare sind gemäß gesonderter Vereinbarung zu zahlen. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig und sind ohne Abzug zahlbar.
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Für die erbrachte Leistung darf der Auftragnehmer dem Kunden Honorar und Auslagen monatlich in Rechnung stellen. Berechnungsbasis für das Honorar sind die aufgewendeten Arbeitszeiten und die jeweils gültigen Stunden- bzw. Tagessätze der für den Kunden tätigen Personen.
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Soweit keine anderen Regelungen getroffen werden, werden die Reisekosten nach dem tatsächlichen Aufwand und die Tagesspesen nach den geltenden steuerlichen Regelungen berechnet. Reisezeiten werden zu 50 % des vereinbarten Stunden-/Tageshonorars berechnet. Leistungen Dritter sowie Kosten für Evaluationen (z. B. Unternehmens-, Grundstücks- oder sonstige sachverständige Bewertungen) gelten als Auslagen im Sinne dieser Ziffer und werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Die Beauftragung Dritter erfolgt im Einvernehmen mit dem Kunden; bei mehreren Kunden im Einvernehmen mit allen Kunden.
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Die vorstehenden Regelungen gelten auch bei Vereinbarung eines Fest-, Pauschal- oder Höchsthonorars, solange die Summe der Rechnungen den vereinbarten Betrag nicht überschreitet. Forderungen aus Mehraufwand bei Verstößen gegen dieMitwirkungspflichten bleiben unberührt.
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Falls der Kunde vor Beginn der Auftragsdurchführung vom Vertrag – unabhängig vom Rechtsgrund – zurücktritt, so hat er dem Auftragnehmer 25 % des vereinbarten Honorars als Schadenersatz zu zahlen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe als des vorgenannten Betrags entstanden ist.
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Solange der Kunde mit dem Ausgleich einer fälligen Rechnung von dem Auftragnehmer in Verzug ist, darf der Auftragnehmer seine Arbeiten für den Kunden einstellen. Dadurch bedingte Verzögerungen bei der Auftragsdurchführung gehen allein zulasten des Kunden.
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Die gesetzliche Umsatzsteuer wird, soweit sie für die vereinbarte Leistung erhoben wird, allen Preisangaben hinzugerechnet und in den Rechnungen gesondert ausgewiesen.
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Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
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Schließen mehrere Kunden gemeinsam den Vertrag, werden Entgelte und Auslagen grundsätzlich anteilig in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Unbeschadet dessen haften sämtliche Kunden gesamtschuldnerisch; interne Ausgleichsansprüche bleiben unberührt.
9. Anpassung der Honorare bei unbefristeten Verträgen
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Sofern ein Vertrag mit unbefristeter Laufzeit vereinbart wurde, sind die Vertragsparteien berechtigt, die vereinbarte Vergütung einmal jährlich anzupassen. Grundlage für die Anpassung ist die prozentuale Veränderung des vom Statistischen Bundesamtes ermittelten Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland (Basisjahr 2020) gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Index.
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Für jede weitere Anpassung ist der Indexstand des Monats maßgeblich, in dem die jeweils vorherige Anpassung wirksam wurde.
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Ändert sich das Basisjahr des zugrunde liegenden Verbraucherpreisindex (VPI) durch die zuständigen Behörden oder Statistischen Ämter, so wird das jeweils neu festgelegte Basisjahr für die Berechnung der Preisanpassung zugrunde gelegt, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf.
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Die Preisänderung wird spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt.
10. Geschäftspartner
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Der Auftragnehmer behält sich vor, für die Erbringung von Beratungs- und/oder Dienstleistungen fachkundige Dritte einzusetzen. Ungeachtet dessen bleibt der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden unmittelbar verpflichtet. Es gilt insoweit Punkt „Vertraulichkeit, Schweigepflicht, Datenschutz“ dieser AGB.
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Der Auftragnehmer entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Personen oder Subunternehmer zur Leistungserbringung eingesetzt werden. Er stellt sicher, dass diese über das erforderliche Fachwissen verfügen und sorgt während der Auftragsdurchführung für eine angemessene Qualitätssicherung.
11. Allgemeine Teilnahmebedingungen
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Medizinische Voraussetzungen:
Kunden, die sich in therapeutischer Behandlung befinden oder diese kürzlich beendet haben, müssen dies dem Auftragnehmer mitteilen und die Teilnahme mit ihrem Therapeuten abstimmen.
2. Gesundheitliche Einschränkungen:
Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Auftragnehmer berechtigt, den betreffenden Kunden von der Veranstaltung auszuschließen; die Teilnahmegebühr kann anteilig in Rechnung gestellt werden.
3. Risiko Outdoor-Veranstaltungen
Veranstaltungen im Outdoor-Bereich bergen stets ein Restrisiko;
jeder Kunde ist nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Auf Ziffer 11 wird verwiesen.
4. Ton- und Videoaufnahmen:
Ton- und Videoaufnahmen bedürfen einer gesonderten Erlaubnis des Auftragnehmers.
12. Versicherungsschutz und Haftungsausschluss
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Soweit die etwaigen Schäden darauf beruhen, dass der Kunde seiner Mitwirkungspflicht in einem für die Auftragsdurchführung wesentlichen Punkt nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung für den Auftragnehmer ausgeschlossen. Die vollständige und rechtzeitige Erfüllung seiner Pflichten hat der Kunde nachzuweisen.
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Der Auftragnehmer haftet dem Kunden für durch leichte oder einfache Fahrlässigkeit (mit-) verursachte Schäden nur, wenn und soweit diese auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragzwecks unbedingt erforderlich ist. In diesem Fall ist die Haftung auf die Auftragssumme begrenzt. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden ist ausgeschlossen.
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Im Übrigen haftet der Auftragnehmer für Schäden nur, wenn und soweit diese vom Auftragnehmer bzw. von dessen eingesetzten Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Dabei beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers stets auf Schäden, mit denen er vernünftigerweise rechnen musste.
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Der Auftragnehmer hat eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 100.000,- € pro Schadensfall. Als einzelner Schadensfall ist die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadenrisikos ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Kunden eine höhere vertragliche Haftungssumme anzubieten, sofern der Kunde die zusätzliche Versicherungsprämie übernimmt.
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Der Auftragnehmer haftet nicht für die unsachgemäße Anwendung und/oder Umsetzung der im Rahmen der Leistungen oder in den Arbeitsunterlagen enthaltenen Empfehlungen.
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Der Schadensanspruch des Kunden gegenüber dem Auftragnehmer kann nur innerhalb von 6 Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch 2 Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
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Die Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers gegenüber dem Kunden verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.
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Wird die Leistung unter Einbeziehung eines Dritten – etwa eines Systemhauses, Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters, Personaldienstleisters oder Rechtsanwalts – erbracht und der Kunde darüber informiert, so gelten nach dem Gesetz und Bedingungen des Dritten entstehende Haftungsansprüche gegen den Dritten als an den Kunden abgetreten.
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Nicht abdingbare gesetzliche Haftungstatbestände: Unabhängig von den vorstehenden Regelungen bleiben zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften unberührt. Dies gilt insbesondere für die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Diese Haftungstatbestände können vertraglich weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.
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Haftung für Verbraucher: Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ebenso für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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Im Übrigen gilt: Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der Auftragssumme.
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Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) bleiben unberührt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Auftragnehmers.
13. Mitwirkungspflicht des Kunden
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Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen organisatorischen und fachlichen Vorrausetzungen zu schaffen, insbesondere alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Daten und Informationen zeitnah und aktuell zur Verfügung zu stellen, notwendige Entscheidungen zeitnah zu treffen und wenn erforderlich, die Zustimmung von den Entscheidungsgremien unverzüglich einzuholen sowie für den Auftragnehmer geeignete Büroräume und die notwendigen Hilfsmittel in ausreichendem Maße zu Verfügung zu stellen.
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Ferner trägt der Kunde Sorge für die Teilnahme aller Führungskräfte und sonstigen Mitarbeiter seines Unternehmens, soweit deren Anwesenheit für die Auftragsdurchführung erforderlich ist und für die Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit jener Leistungen, die die Mitarbeiter des Kunden aufgrund der Absprachen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden beitragen sollen.
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Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen
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Der Auftragnehmer wird frühzeitig und unaufgefordert über solche Umstände informiert, die für die Auftragsdurchführung von Bedeutung sein können.
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Die von dem Auftragnehmer gelieferten Zwischenergebnisse und -berichte werden von dem Kunde unverzüglich daraufhin geprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Kunden bzw. sein Unternehmen zutreffen; erforderliche Korrekturen werden unverzüglich dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt.
14. Gewährleistung / Mängelbeseitigung
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Der Auftragnehmer sichert zu, die eingesetzten Personen sorgfältig auszuwählen und zu führen. Ein bestimmter ist nicht geschuldet.
15. Kündigung
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Ist im Vertrag eine bestimmte Laufzeit oder ein konkret zu erreichendes Ziel vereinbart, endet der Vertrag automatisch durch Zeitablauf bzw. mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Eine gesonderte Kündigung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
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Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann ein unbefristeter Vertrag von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
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Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (Brief, Telefax, E-Mail). Soweit im Einzelfall vorgesehen, kann die Kündigung auch über das Kundenkonto (online) erfolgen.
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Eine Annahmeverweigerung oder Nichtnutzung von Lieferungen und Dienstleistungen gilt nicht als Kündigung.
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Kündigungsbedingungen für Mediation
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Abweichend von den Ziffern 15.1 bis 15.4 steht es den Medianden zur Gewährleistung der Freiwilligkeit jederzeit zu, das Mediationsverfahren ohne Einhaltung einer Frist (fristlos) und ohne Formvorschriften (formfrei, insbesondere mündlich) zu beenden; eine Begründung ist nicht erforderlich.
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Hält der Mediator die zielgerichtete Fortführung der Mediation nicht mehr für möglich, ist auch er berechtigt, das Verfahren zu beenden; die Kostenfolge bleibt unberührt.
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Mit Beendigung der Mediation entfallen weitere Leistungspflichten aus dem Mediationsverfahren; bis dahin erbrachte Leistungen werden abgerechnet.
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Handelt es sich um kombinierte Verträge (Mediation und weitere Leistungen), erfasst eine Kündigung nach Ziffer 15.5 ausschließlich die Mediation; der übrige Vertragsteil bleibt unberührt.
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Im Falle der Kündigung eines Vertrags mit vereinbarter Kündigungsfrist oder Mindestnutzungsdauer hat der Kunde – soweit nicht Ziffer 15.5 einschlägig ist – bis zum Ende der vertraglichen Restlaufzeit Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Leistungen.
16. Zurückbehaltungsrecht
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Der Auftragnehmer behält sich vor, bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen die ihm überlassenen Unterlagen zurückzubehalten, soweit dessen Ausübung nicht treuwidrig ist, weil die Zurückbehaltung dem Kunden einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde.
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Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer alle Unterlagen herauszugeben, die der Kunde ihm bei Auftragserteilung überlassen hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien.
17. Vertraulichkeit, Datenschutz und Kommunikation
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Informationen über den Kunden und sein Unternehmen, die im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Dies umfasst auch alle Datenerhebungen, Analysen sowie daraus abgeleitete Schlussfolgerungen und Empfehlungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder der Kunde zuvor schriftlich zugestimmt hat.
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Informationen, die der Kunde ausdrücklich als „strikt vertraulich“ kennzeichnet, werden vom Auftragnehmer in besonderer Weise geschützt und keinesfalls ohne vorherige Zustimmung des Kunden weitergegeben.
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Der Auftragnehmer stellt sicher, dass auch alle von ihm eingesetzten Personen auf die Einhaltung der Vertraulichkeit verpflichtet werden.
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Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt zeitlich unbegrenzt, auch über die Beendigung des Auftrags hinaus. Auf Wunsch des Kunden werden alle im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellten Informationen und Arbeitsmittel nach Abschluss des Auftrags in geordneter Form zurückgegeben.
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Personenbezogene Daten des Kunden dürfen ausschließlich im Rahmen der Auftragsdurchführung verarbeitet oder an Dritte übermittelt werden, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Der Auftragnehmer gewährleistet dabei die Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
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Der Auftragnehmer und der Kunde verpflichten sich, sämtliche anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das BDSG, einzuhalten.
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Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, werden die Parteien vor Leistungsbeginn eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abschließen. Der Auftragnehmer trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor Verlust, unbefugtem Zugriff oder Missbrauch zu schützen.
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Vertraulichkeit Mediation: Ergänzend zu den Ziffern 17.1 bis 17.6 wird die Vertraulichkeit dadurch abgesichert, dass die Parteien – ebenso wie beteiligte Anwälte und Parteivertreter – sich verpflichten, über alle Informationen, die durch die Mediation aufgekommen sind, Stillschweigen zu bewahren. Der Mediator ist von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 4 MediationsG).
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Die Parteien sowie alle Teilnehmer an der Mediation verzichten darauf, die in der Mediation erlangten Kenntnisse zu verwenden. Zu beachten ist, dass die Vertraulichkeit nur für zivilrechtliche Verfahren und Ansprüche zugesichert werden kann (§ 4 MediationsG). Für ein Strafverfahren kann ein Zeugnisverweigerungsrecht nicht wirksam vereinbart werden.
18. Urheberrecht
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Der Kunde darf alle von dem Auftragnehmer gefertigten Dokumente nur für seine eigenen Zwecke verwenden und nicht ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers im Einzelfall publizieren.
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Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Kunden verbundene Unternehmen bedarf ebenfalls einer schriftlichen Zustimmung durch den Auftragnehmer.
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Soweit Beratungsleistungen urheberrechtsfähig sind, bleibt der Auftragnehmer Urheber. Der Kunde erhält in diesen Fällen nur das eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Beratungsleistungen.
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Unterlagen des Auftragnehmers
Alle an den Kunden ausgehändigten Unterlagen sind in der vereinbarten Vergütung enthalten und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt.
19. Mediation
1. Parteien/Beteiligte
Die an der Mediation mitwirkenden Verhandlungspartner werden als „Medianden“ bezeichnet. Sie sind die Konfliktparteien und können nicht präsente Parteien vertreten. Abweichend von den übrigen AGB wird in diesem Abschnitt statt „Kunde“ und „Auftragnehmer“ von „Medianden“ gesprochen; die die Mediation leitende Person wird als „Mediator“ bezeichnet.
2. Leistung
Die Mediation ist ein Verfahren, bei dem die Medianden versuchen, einen Konflikt oder eine Problemstellung eigenverantwortlich und einvernehmlich beizulegen. Der Mediator unterstützt sie dabei, ohne dass er eine Entscheidung fällt oder Lösungen empfiehlt. Das Ziel der Mediation ist eine im Konsens gefundene, einvernehmliche Regelung (Win-win-Lösung), zu der sich beide Seiten bekennen können.
3. Verfahrenshindernisse
Es besteht kein Tätigkeitsverbot nach § 3 Abs. 2 und 3 MediationsG. Der Mediator ist nicht in interessenwahrender Weise für eine der Parteien tätig.
4. Verpflichtung
Die Grundlagen der Mediation basieren auf den Grundsätzen der
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Neutralität und Allparteilichkeit
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Vertraulichkeit und Informiertheit
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Eigenverantwortung und Freiwilligkeit
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Zukunftsorientierung und Ergebnisoffenheit
Die Mediation beruht auf Freiwilligkeit. Für die Kündigung gelten die besonderen Bedingungen gemäß Ziffer 15.5. Die Parteien sind angehalten, die Verhandlungen so zu führen, dass niemand von dieser Kündigungsmöglichkeit Gebrauch machen muss.
Für die Vertraulichkeit gilt Ziffer 17.7.
Die Informationen werden u.a. durch den Sachverhaltsvortrag eingeführt. Dieser kann persönlich, fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Die Medianden willigen darin ein, dass alle Informationen beiden Seiten zugänglich gemacht werden, damit die jeweils andere Seite ausführlich und so vollständig als möglich über die Absichten und Vorschläge informiert ist.
Die weiteren Grundlagen werden im Mediationsverfahren durch die Interventionen des Mediators hergestellt. Der Mediator ist neutral.
5. Hinweise nach § 3 Abs. 1 MediationsG
Es gibt keine Umstände, welche die Unabhängigkeit und Neutralität des Mediators beeinträchtigen. Die Parteien wurden darüber informiert, dass ggf. kurze Vorgespräche mit den Medianden stattgefunden haben.
6. Ablauf
Vermittlungsgespräche (Mediationssitzungen) erfolgen jeweils in gemeinsamer Absprache, gegebenenfalls auch nach Aufforderung durch eine der beteiligten Seiten. Das Verfahren wird so lange fortgeführt, bis eine für beide Seiten befriedigende Absprache gefunden ist. Eine vorzeitige Beendigung richtet sich nach den Kündigungsbedingungen gemäß Ziffer 15.5. Absprachen werden auf Wunsch als Protokoll zur beiderseitigen Unterzeichnung vorgelegt.
Die Mediation erfolgt nach dem 5-phasigen Modell, wobei die Phasen folgende Bedeutung haben und wie folgt ablaufen:
Initialisierung / Vorbereitung (Arbeitsbündnis)
In der Mediation dient die erste Phase zur Kontaktaufnahme zwischen den Parteien und dem Mediator. Die Parteien äußern ihre Erwartungen, die sie an das Verfahren richten. Der Mediator erklärt die Grundregeln der Mediation und versucht, das Vertrauen in das Mediationsverfahren herzustellen.
In der Mediation dient die zweite Phase zur Spezifikation der Themengebiete, über die verhandelt werden soll. Schwerpunktmäßig geht es um die Informationssammlung. Die Parteien sollen alles vortragen, was aus ihrer Sicht für den Konflikt und den Konfliktstoff von Erheblichkeit ist.
In der Mediation wird die 3. Phase als die eigentliche Arbeit angesehen. Die Bedürfnisse und Interessen der Medianden werden erarbeitet. Der Mediator hat die Aufgabe, die Ziele der Partei von ihrem an Positionen orientiertem Verhalten zu trennen.
Nachdem die Interessen und Bedürfnisse der Parteien aufgezeigt wurden, kann in der Mediation damit begonnen werden, die eigentliche Lösung des Problems zu erarbeiten.
Der Mediator wird in der Art eines Brainstormings alle in Betracht kommenden Vorschläge der Parteien festhalten. Die Optionen für eine Lösung werden zunächst entwickelt und dann bewertet.
Die fünfte Phase stellt in beiden Verfahren das Ergebnis her. Es kommt zum Abschluss einer juristisch fixierten Regelung, was noch einmal verdeutlicht, dass auch die Mediation ein Verfahren der Rechtsfindung ist.
7. Einzelgespräche
Der Mediator ist berechtigt Einzelgespäche (getrennte Gespräche i.S.d. § 2 Abs. 3 MediationsG) mit jedem Medianden zu führen. Das allseitige Einverständnis wird vorab erteilt, wenn sichergestellt ist, dass:
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die übrigen Beteiligten über Einzelgespräche informiert werden.
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die Inhalte der Einzelgespräche nur in Abstimmung mit dem jeweiligen Gesprächspartner offengelegt werden.
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Telefonkontakte oder briefliche Eingaben werden ebenfalls als getrennte Gespräche gesehen.
8. Beweisaufnahme
Eine Beweiserhebung kennt die Mediation nicht, weil es bei ihr nicht darum geht richtiges oder falsches Verhalten in der Vergangenheit zu evaluieren. Soweit streitige Tatsachen (wie etwa die Bewertung eines Unternehmens oder Grundstückes oder anderer Sachverhalte) für die Findung einer Lösung erforderlich werden, können die Evaluationen im Rahmen der Mediation durchgeführt werden.
Ob und inwieweit dafür Bedarf besteht und wie die Evaluation durchzuführen ist, wird im Einzelfall mit den Parteien vereinbart; im Übrigen wird auf Ziffer 8 verwiesen.
9. Beratung
Die Mediation ist keine Rechtsberatung. Die Beratungsleistung des Mediators bezieht sich lediglich auf die Durchführung des Verfahrens. Jegliche, zur Lösung führende inhaltliche Beratung oder eine irgendwie geartete Parteiberatung ist ihm verwehrt. Parteien, die ohne fachliche Beratung an der Mediation teilnehmen, werden darauf hingewiesen, dass sie die gefundene Lösung vor der endgültigen Vereinbarung (Einwilligung bzw. Unterzeichnung) durch externe Berater überprüfen lassen können (§ 2 Abs. 6 MediationsG).
Der Mediator wird gegebenenfalls gesondert auf den Beratungsbedarf hinweisen und das Verfahren unterbrechen, damit Beratung, falls notwendig oder erwünscht, stattfinden kann.
20. Nutzung digitaler Leistungen
1. Anwendungsbereich: Diese Regelungen gelten für alle dem Kunden bereitgestellten digitalen Leistungen, insbesondere: Software-as-a-Service (SaaS), Platform-as-a-Service (PaaS), Infrastructure-as-a-Service (IaaS) oder vergleichbare Cloud-Dienste,digitale Inhalte wie Schulungen, Webinare, E-Learning oder sonstige Online-Angebote.
2. Registrierung, Zugang und Nutzung: Über das Online-Kundenkonto kann der registrierte Kunde die ihm zur Verfügung stehenden Leistungen selbst online ausführen. Der Zugang zu digitalen Leistungen setzt eine vorherige Registrierung voraus. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur durch eine vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen. Der Zugang erfolgt passwortgeschützt. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und uns bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich zu informieren.
Wir können die Annahme von Registrierungen ablehnen, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt, z. B. unrichtige Angaben gemacht wurden oder zu befürchten ist, dass Zahlungspflichten nicht nachgekommen wird.
Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, telefonisch oder schriftlich Passwörter abzufragen. Bei der Wahl des Passworts sollten die allgemein bekannten Regeln beachtet werden (Länge, Komplexität). Änderungen des Passworts sind nur online innerhalb des Kundenkontos möglich.
Der Kunde hat uns bei Verlust der Zugangsdaten, des Passworts oder bei Verdacht der missbräuchlichen Nutzung dieser Daten unverzüglich zu unterrichten. Wir sind berechtigt, bei Missbrauch den Zugang zum Kundenkonto bzw. zu den digitalen Leistungen zu sperren. Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretendem Missbrauch.
3. Nutzungsrechte und Vertraulichkeit
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Inhalte dürfen nur zum eigenen Gebrauch verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Ton- oder Videoaufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.
4. Verfügbarkeit und Wartung
Der Auftragnehmer bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der digitalen Leistungen. Geplante Wartungsarbeiten oder Funktionsupdates werden rechtzeitig angekündigt. Für kurzfristige Störungen oder Ausfälle wird keine Haftung übernommen,
soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
5. Support und Updates
Der Auftragnehmer stellt Supportleistungen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen bereit. Updates oder Weiterentwicklungen können ohne gesonderte Ankündigung eingespielt werden, sofern die Funktionalität nicht wesentlich eingeschränkt wird.
6. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung oder Nichtverfügbarkeit digitaler Leistungen ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
7. Datenschutz und Datenverarbeitung
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Sofern erforderlich, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten verantwortlich. Weitergehende Informationen sind in unseren Datenschutzbestimmungen - https://www.prozessplus-sachsen.de/datenschutz - geregelt.
8. Vertragsbeendigung, Zugangssperre und Datenzugriff
Nach Vertragsende erhält der Kunde für einen angemessenen Zeitraum Zugriff auf seine gespeicherten Daten und kann diese exportieren. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen die vorstehenden Verpflichtungen den Zugang zu sperren oder den Vertrag fristlos zu kündigen.
21. Widerrufsrecht bei digitalen Angeboten und Online-Verträgen
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Bei Geschäften mit Unternehmern (B2B) besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
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Das Widerrufsrecht und das entsprechende Formular gelten nur für Verbraucherinnen gemäß § 13 BGB. Auf Ziffer 21.1. wird verwiesen.
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Verbraucherinnen haben das Recht, den Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, die im Rahmen eines Fernabsatzvertrages (z. B. online) geschlossen wurden, ohne Angabe von Gründen zu widerrufe
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Besondere Hinweise: Wurde durch Verbraucherinnen verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist begonnen wird, ist ein angemessener Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt der Widerrufserklärung bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang des Vertrags entspricht.
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Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch der Verbraucherinnen vollständig erfüllt wurde, bevor der Widerruf erklärt wird.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
- eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
6. Ausübung des Widerrufsrechts
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Auftragnehmer (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Fax, E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
Das beigefügte Muster-Widerrufsformular unter Ziffer 21.8. kann genutzt werden, ist aber nicht verpflichtend.
7. Folgen des Widerrufs
Im Falle eines Widerrufs werden alle Zahlungen, die vom Kunden geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung zurückgezahlt.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für diese Rückzahlung werden keine Entgelte berechnet.
8. (Wenn Sie dieses Formular ausfüllen und absenden, widerrufen Sie den Vertrag.)
An:
[Name / Firma]
[Anschrift]
[E-Mail-Adresse]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am () / erhalten am (): ________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _
Datum: _________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
22. Erfüllungsort, Gerichtsstand
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Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers in Niederdorf.
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, ebenfalls der Sitz des Auftragnehmers in Niederdorf. Zuständig ist das für den Sitz des Auftragnehmers sachlich und örtlich zuständige Gericht.Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
23. Schlussbestimmungen, Sonstiges
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Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
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Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für deren Aufhebung.
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Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingung müssen ausdrücklich gekennzeichnet sein.
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Der Kunde bestätigt und erkennt an, dass der Auftragnehmer und der Kunde über das Internet per E-Mail oder über andere internetbasierte Kommunikationsmittel korrespondieren oder Informationen austauschen können.
24. Salvatorische Klausel
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Niederdorf, den 01.01.2026
Diese AGB gelten bis auf weiteres ab dem 01.11.2026





